Mit der CE-Kennzeichnung erklärt der Hersteller, Inverkehrbringer oder CE-Bevollmächtigte gemäß EU-Verordnung 765/2008 EG, „dass das Produkt den geltenden Anforderungen genügt, die in den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft über ihre Anbringung festgelegt sind.“
Die CE-Kennzeichnung ist daher kein Qualitätssiegel, sondern eine Kennzeichnung, die durch den Inverkehrbringer in eigenem Ermessen aufzubringen ist und mittels der er zum Ausdruck bringt, dass
er die besonderen Anforderungen an das von ihm vertriebene Produkt kennt und dass selbiges diesen entspricht. Die vollständige Kennzeichnung besteht aus dem CE-Zeichen sowie Firmennamen und
postalischer Adresse des Inverkehrbringers. Gegebenenfalls wird außerdem die vierstellige Kennnummer der beteiligten Benannten Stelle angegeben, falls eine solche mit der Prüfung der Konformität befasst war.
Wichtige Merkmale der CE-Kennzeichnung
- Produkte, auf die aufgrund ihrer Art oder Beschaffenheit eine oder mehrere der EU-Richtlinien Anwendung findet, müssen mit der CE-Kennzeichnung versehen sein, bevor sie erstmals in den
Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden. Es sind alle anzuwendenden Richtlinien zu berücksichtigen.
- Hersteller eines technischen Produktes prüfen in eigener Verantwortung, welche EU-Richtlinien sie bei der Produktion anwenden müssen.
- Das Produkt darf nur in den Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden, wenn es den Bestimmungen sämtlicher zum aktuellen Zeitpunkt anwendbaren Richtlinien entspricht und sofern die
Konformitätsbewertung gemäß allen anwendbaren Richtlinien durchgeführt worden ist.
- Einen wichtigen Teil innerhalb des Konformitätsbewertungsverfahrens stellt die Risikobeurteilung dar. Diese wird aktuell nach der harmonisierten Europäischen Norm EN ISO 12100:2010
durchgeführt.
- Der Hersteller erstellt eine EU-Konformitätserklärung und bringt
die CE-Kennzeichnung an dem Produkt an.
- Falls gefordert, ist für die Konformitätsbewertung eine Benannte Stelle einzuschalten.
- Neben der CE-Kennzeichnung sind keine anderen Zeichen oder Gütesiegel zulässig, die die Aussage des „CE“ in Frage stellen können. Es gibt immer wieder Diskussionen um das deutsche
GS-Zeichen, welches inhaltlich nicht den Umfang der CE-Kennzeichnung umfasst.
- Die CE-Kennzeichnung bestätigt die vollständige Einhaltung der „Grundlegenden (Sicherheits-)Anforderungen“, die in EU-Richtlinien konkret festgelegt sind.
- Ausnahmen von dieser Regelung bestehen nur, wenn spezielle Richtlinien anderslautende Bestimmungen vorsehen.
(Quelle & Links: Wikipedia,
denn ich hätte es treffender nicht formulieren können.